Zahnfüllungen
Ein durch Karies geschädigter oder teilweise abgebrochener Zahn kann häufig mit einer Füllung versorgt werden. Welche Versorgung geeignet ist, hängt unter anderem von Größe, Lage und Tiefe des Defektes ab. In unserer Zahnarztpraxis in Winsen (Aller) beraten wir Sie zu den individuell geeigneten Möglichkeiten.
Wann benötige ich eine Zahnfüllung?
Eine Füllung kann notwendig sein, wenn durch Karies Zahnsubstanz verloren gegangen ist oder ein Teil des Zahnes abgebrochen ist. Ziel der Behandlung ist es, den Defekt zu verschließen, die Funktion des Zahnes wiederherzustellen und ein weiteres Fortschreiten der Schädigung zu verhindern.
Welche Füllungsmaterialien gibt es?
Je nach Befund stehen verschiedene Materialien zur Verfügung. Häufig werden zahnfarbene Kompositmaterialien verwendet. Sie werden direkt im Zahn verarbeitet und ermöglichen eine funktionelle und ästhetisch ansprechende Versorgung.
Bei größeren Defekten können auch indirekt hergestellte Einlagefüllungen, beispielsweise aus Keramik, eine Behandlungsoption sein.
Welche Füllungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Seit dem 1. Januar 2025 wird Dentalamalgam in der Europäischen Union grundsätzlich nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen verwendet. Gesetzlich Versicherte haben weiterhin Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllungsversorgung.
Im Frontzahnbereich gehören zahnfarbene Kompositfüllungen zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Im Seitenzahnbereich stehen seit 2025 amalgamfreie Kassenmaterialien zur Verfügung. Welche Versorgung im konkreten Fall geeignet ist, richtet sich nach dem jeweiligen Defekt und den zahnmedizinischen Voraussetzungen.
Wenn Sie eine Versorgung wählen, die über die Kassenleistung hinausgeht, zum Beispiel eine aufwendigere adhäsive Kompositfüllung im Seitenzahnbereich oder eine Einlagefüllung, können Mehrkosten entstehen. Darüber informieren wir Sie vor Beginn der Behandlung.
Bei einer privaten Krankenversicherung oder Zahnzusatzversicherung hängt die Erstattung vom individuell vereinbarten Tarif ab.