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Zahnfüllung



Ein Loch im Zahn oder ein teilweise abgebrochener Zahn können sehr gut und schnell mit einer Zahnfüllung versorgt werden. Jedoch ist dies immer abhängig von der Größe und Tiefe des Defektes.

Wann benötige ich eigentlich eine Zahnfüllung?
Wenn Sie selber schon festgestellt haben, dass ein Loch im Zahn ist oder etwas vom Zahn abgebrochen ist, sollten diese Defekte mit einer Füllung versorgt werden, damit keine Zahnschmerzen im weiteren Verlauf entstehen.

Gibt es Unterschiede bei den Zahnfüllungen?
Es gibt für jede Situation verschiedene Materialien, die einen Zahnhartsubstanzdefekt versorgen können.
In den meisten Fällen werden heutzutage für alle Füllungen Kompositmaterialen verwendet, da sie gute Haftwerte und zudem eine perfekte Ästhetik ermöglichen.
Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen sieht die Versorgung von Defekten im Seitenzahnbereich mittels Amalgam (quecksilberhaltige, silberfarbene Metalllegierung) vor und im Frontzahnbereich ein zahnfarbenes Kompositmaterial.
Indirekte Füllungen sind Keramik- und Gold-Inlays. Sie werden im zahntechnischen Labor hergestellt.

Übernimmt meine Krankenkasse eigentlich die Kosten für Kunststofffüllungen?
In der Regel sind Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich für gesetzlich versicherte Patienten zuzahlungspflichtig. Der private Beitrag fällt je nach Größe der Füllung entsprechend aus.
Nur Kunststofffüllungen im Bereich von Eckzahn zu Eckzahn wird von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Im Seitenzahnbereich übernehmen die Krankenkassen nur die Amalgamfüllung.

Viele Patienten besitzen eine Zusatzversicherung, die je nach abgeschlossener Police, Anteile oder komplett die Kosten für die Füllungen übernimmt – dies sollte im Vorfeld durch den Versicherten selbst in Erfahrung gebracht werden.

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